Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Geschäftspartner nimmt die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis und verzichtet unter Anerkennung dieser Bedingungen auf die Verwendung etwaiger eigener allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die Grundlage eines Vertragsverhältnisses mit uns sind.

 

Angebote

Allen Angeboten liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Alle Angebote sind freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

 

Aufträge

Aufträge gelten durch uns erst angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Alle Vereinbarungen, auch Abänderungen und Ergänzungen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei fehlender Bestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
 

Preise

Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager unfrei, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist.
 

Lieferfristen

Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei Lieferungsverzögerungen können Aufträge nur nach Stellung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 20 Arbeitstage) zurückgezogen werden. Betriebsstörungen, Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, welche eine teilweise oder vollständige Stilllegung unseres Betriebes zur Folge haben, entbinden uns von der Lieferung in jedem Lieferungsstadium oder verlängern nach unserer Wahl die Lieferung entsprechend.
 

Lieferung

Versand erfolgt, wenn nicht bestimmte Weisungen erteilt sind, nach unserem besten Ermessen und geschieht in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers. Beschädigungen auf dem Transport sind sofort bei Empfang der Ware bei der Bahn bzw. beim Spediteur zu reklamieren und bescheinigen zu lassen. Wir haften deshalb in keinem Falle für Bruch oder Beschädigung der Ware, die transportbedingt oder nicht bescheinigt sind. Bei Lieferung ab Lager beauftragen wir den Spediteur im Namen des Käufers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers.
 

Verpackung

Bei Fremdversand wird die Verpackung mit den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Art und Auswahl der Verpackung liegt in unserem Ermessen.
 

Abnahme

Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet. Rücksendungen dürfen ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht erfolgen. Frachten gehen zu Lasten des Käufers. Sollte die Ware infolge von Nichtabnahme durch den Käufer bei einem Spediteur eingelagert werden müssen, so hat der Käufer außer den Lagerkosten auch die durch die Lagerung selbst möglicherweise auftretenden Schäden an der Sache zu tragen.
 

Zahlung

Die Zahlung hat, soweit nichts gegenteiliges vereinbart ist, sofort mit Rechnungsstellung in bar netto Kasse zu erfolgen. Bei Firmen, mit denen wir noch nicht oder seit 1 Jahr nicht mehr in Geschäftsverbindung standen, behalten wir uns vor, Aufträge nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Auch bei bereits bestätigten Aufträgen behalten wir uns, sofern die einzuholenden Auskünfte eine Kreditgewährung nicht rechtfertigen oder wenn sich die Vermögensverhältnisse des betreffenden Kunden verschlechtert haben, Vorausbezahlung vor. Alle Zahlungen sind an uns direkt zu leisten. Unsere Vertreter dürfen Gelder nur gegen Vorzeigung einer Inkassovollmacht kassieren. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und sonstige Spesen in Deutsche Mark belastet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme berührt die Forderung erst nach ausdrücklich erteilter Gutschrift in Forderungshöhe nach Abzug aller Spesen. Für noch in Umlauf befindliche Wechsel können wir Sicherheitsleistung durch Hinterlegung verlangen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu vermindern. Wir sind auch dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen.
 

Eigentumsvorbehalt / Sicherheiten

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt mit nachstehenden Erweiterungen: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung und auch bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir aus anderen Geschäften gegen den Kunden haben, unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder gepfändet noch irgendwie an Dritte übereignet werden. Etwaige Pfändungen sind uns zwecks Einreichung der Interventionsklage sofort mittels Einschreibebrief anzuzeigen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten, so darf ein Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware bis zur Zahlungsleistung nicht stattfinden. Wir sind berechtigt, nach unserem Ermessen infolge des Zahlungsverzuges vom Vertrag sofort zurückzutreten und widerspruchslos die Ware abholen zu lassen; hierdurch wird aber ein Verwahrungsverhältnis nicht begründet. Sollte die Ware vor Ihrer völligen Bezahlung veräußert worden sein, so tritt der Käufer alle aus der Weiterveräußerung ihm zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zur völligen Befriedigung an uns ab. Außerdem haben wir in diesem Falle abgesonderten Anspruch auf andere vorrätige Waren in gleicher Werthöhe. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Wird die Ware veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so erlangt der Lieferer in Höhe seiner Forderung ohne weiteres Eigentum an der Forderung gegen den Dritten. Derartige Ansprüche gegen dritte Personen sind bereits mit Abschluss des Lieferungsvertrages an den Lieferer abgetreten. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nicht. Der Lieferer kann die Einziehung der Forderungen betreiben. Auf Wunsch sind ihm sämtliche dazu erforderlichen Angaben, maßgeblich Bezeichnung und Anschrift des Empfängers, vom Besteller zu machen. Verkauft der Besteller selbst unter Eigentumsvorbehalt, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für seinen Lieferer vor. Auch bei Verkauf mit anderen Gegenständen bleibt das dem Lieferer vorbehaltene Eigentum und die an dessen Stelle tretende Ersatzforderung für ihn bestehen. Sollten an dem vorbehaltenen Eigentum oder an der abgetretenen Ersatzanforderung von dritter Seite Rechte geltend gemacht werden, so ist der Besteller verpflichtet, die Kosten einer Intervention zu tragen.
 

Haftung und Gewährleistung

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich dem Lieferer angezeigt werden. Die gerügten Mängel sind im einzelnen zu spezifizieren. Unsere Vertreter sind ohne unsere Genehmigung nicht berechtigt, Beanstandungen selbständig zu erledigen. Mängelrügen berechtigen weder zur Zurückhaltung des Kaufpreises noch zur Abnahmeverweigerung. In jedem Falle können Ansprüche gegen uns nur auf kostenlose Ersatzlieferung geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, Vorsatz unsererseits ist ausgenommen, auch Ansprüche auf Folgeschäden, Bearbeitungskosten, Aufwendungen oder Verwendungen sind ausgeschlossen. Für Waren, die wir selbst von Vorlieferanten bezogen haben, übernehmen wir Gewähr nur so lange und insoweit, als wir unseren Lieferanten in Anspruch nehmen können. Abbildungen sind unverbindlich. Wir behalten uns Abweichungen in der Ausführung vor. Alle Maßangaben sind ca.-Maße. Abweichungen und technische Änderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, behalten wir uns vor. Abweichungen in den Beiztönen, lackierten Teilen oder Bezügen können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden. Solche Differenzen berechtigen nicht zu Mängelrügen und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

 

Muster und Zeichnungen

An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne unser Einverständnis weitergegeben werden. Musterstücke sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt, nicht in Typenlisten geführt werden, oder als genaue Maßanfertigung für den Auftraggeber erstellt wurden. Besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.
 

Bereitstellung von Materialien

Wenn vom Auftraggeber für die Ausführung eines Auftrages Materialien gestellt werden, so haftet für Mängel hieran ausschließlich der Auftraggeber. Alle aus der mangelhaften Beschaffenheit resultierenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs des bereitgestellten Materials trägt der Auftraggeber.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 32545 Bad Oeynhausen. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Wechsel- und Schecksachen.
 

Rechtsgültigkeit

Sollte eine der vorbezeichneten Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im übrigen gilt als vereinbart, dass anstelle der unwirksamen Regelung eine Solche tritt, die dem Vertragswillen der Parteien am nächsten kommt.

mdcs

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